Checklisten

 Checklisten für Haus Verkäufer und Haus Käufer

In dieser Rubrik stellen wir Ihnen Hilfsmittel vor, die wir beim Immobilienverkauf zum Einsatz bringen. Unsere Dienstleistung als Immobilienmakler soll kein Geheimnis sein, sondern für alle Beteiligten so transparent wie möglich ablaufen. Deswegen setzen wir in der gesamten Immobilienvermarktung diverse Checklisten und Formulare ein, die wir Ihnen hier vorstellen möchten.


Widerrufsbelehrung:

Sie haben als Verbraucher das Recht, vom mit uns geschlossenen Vertrag zurückzutreten. In der Widerrufsbelehrung ist für Sie festgehalten, in welcher Form Sie den Widerruf an uns richten müssen und welche Folgen sich aus einem Widerruf für Sie aber auch für uns als Immobilienmakler ergeben. Hierbei ist uns die Transparenz besonders wichtig.


Unsere Kunden vertrauen uns und so haben wir in unserer bisherigen Tätigkeit noch keinen Widerruf eines mit uns geschlossenen Maklervertrages erhalten.


Checkliste Objektaufnahme:

Diese Checkliste setzen wir im ersten Gespräch mit dem Verkäufer der Immobilie ein. Hier werden ganz simple Daten wie z. B. die Grundstücksgröße oder die Kontaktdaten der Verkäufer erfasst. Weiterhin wird die Ausstattung der Immobilie und deren Zustand festgehalten. Hier wird beispielsweise der Zustand der Außenwände festgehalten. Dazu zählen die Wandstärke (wichtig für die Energieeinstufung nach EneV), das Wandmaterial (Ziegel, Hohlblocksteine, Holzständerbauweise etc.). Sind die Wände beispielsweise feucht oder hat der Außenputz Beschädigungen?


Diese Erfassung setzt sich in den einzelnen Gebäudebestandteilen (Decken, Fenster, Dach) aber auch in der technischen Ausstattung (Elektro, Sanitär, Heizungsanlage etc.) fort. Auch die immer wichtiger werdende Anbindung an das Internet (Bandbreite, Ausbauzustand, Anbieter) wird nicht vergessen.


Diese Angaben werden strukturiert erfasst und bilden die Basis für alle weiteren Aussagen z. B. in der Bewertung/Kaufpreisfeststellung für das Objekt, die Werbung für die Immobilie oder im Gespräch mit Interessenten.


Gleichzeitig weiß der Verkäufer, welche Angaben wir als Makler über sein Objekt verwenden. Missverständnisse über eine bestimmte Eigenschaft können so vermieden werden. Dies stellt sicher, das wir weder eventuell vorhandene negative Objekteigenschaften weglassen noch nicht vorhandene Objektmerkmale hinzufügen.


Checkliste Objektunterlagen:

In dieser Checkliste werden alle Angaben rund um Ihre Immobilie erfasst, die rechtliche Auswirkungen haben. Diese Checkliste kommt auch zu einem sehr frühen Zeitpunkt in der Objektaufnahme zum Einsatz.

Dazu zählen z. B die Angaben und Kontaktdaten der Eigentümer oder der Flurstücksnummer. Weiterhin halten wir hier fest, ob bereits ein Energieausweis nach EnEV vorhanden ist. Hier notieren wir auch Besonderheiten für das Objekt, das können z. B. auf dem Grundstück vorhandene Belastungen durch Geh- oder Überfahrtrechte sein oder noch vorhandene Einschränkungen z. B. durch Wohnrechte o. ä.. Hier wird auch notiert, wenn solche Eintragungen in das Grundbuch erst noch vorzunehmen sind.


Erinnern Sie sich an unsere kleine Geschichte auf der Startseite? Hier wussten wir schon sehr zeitig, dass genau diese Eintragung noch fehlt und wir uns um eine Lösung kümmern müssen. Stellen Sie sich vor, wir hätten erst kurz vor dem Verkauf oder schlimmstenfalls erst beim Notartermin vom fehlenden Fahrtrecht erfahren! Eine (vermeidbare) Katastrophe.


Datenerfassungsbogen Notar:

Wenn dieses Formular zum Einsatz kommt, dann ist der Verkauf Ihrer Immobilie praktisch "auf der Zielgeraden". Hier werden alle Angaben von Verkäufer, Käufer und dem Objekt zusammengefasst und dem im Vorfeld beauftragten Notar für die Vorbereitung des Kaufvertrages zur Verfügung gestellt. Diese Dienstleistung bieten wir in Abstimmung mit beiden Parteien regelmäßig an. Der Notar hat mit unserer wichtigen Zuarbeit alle Informationen gebündelt vorliegen. Damit kann das Notariat sehr zügig einen Kaufvertragsentwurf anfertigen und allen Beteiligten zur Verfügung stellen.

Wenn der Vertragsentwurf erstellt ist, erhalten ihn die Vertragsparteien vierzehn Tage zur Prüfung und Klärung möglicher Fragen. Nach diesem Zeitraum steht einem Beurkundungstermin dann nichts mehr im Weg.


Kostenzusammenstellung Hauskauf:

Mit dieser kleinen Übersicht möchten wir eine erste Grundlage für die Kalkulation eines Immobilienerwerbs geben. Leider ist es manchmal so, dass sich Interessenten nicht im Klaren sind, welche Nebenkosten beim Erwerb einer Immobilie anfallen. Hier sei nur die Grunderwerbssteuer (abhängig vom Bundesland in Sachsen aktuell 3,5 % vom Kaufpreis), die Notargebühr oder weitere Gebühren öffentlicher Träger. Unvergessen bleibt uns bei unserem eigenen Hausbau im Jahr 2005 die Gebühr von 15 EUR für die Zuteilung einer Hausnummer. Die Tabelle kann und soll nicht abschließend sein, gibt aber einen ersten Überblick. Ziel ist es, den Erwerb einer Immobilie nicht zum finanziellen Abenteuer werden zu lassen.


Antrag auf Auskunft/Vollmacht:

Dieses Formular lassen wir uns regelmäßig in einem der ersten Gespräche mit Verkäufern von diesen unterzeichnen. Mit dieser Vollmacht holen wir verschiedene Informationen zum Verkaufsobjekt ein, die den Eigentümern evtl. nicht (mehr) vorliegen oder die nicht mehr aktuell sind. Wichtigstes Beispiel ist hier der Grundbuchauszug. Einblick in das Grundbuch erhalten ausschließlich berechtigte Personen (Verwaltungsvorschrift Grundbuchsachen). Die Vollmacht dient also dem Nachweis unserer Berechtigung. Eine sehr zeitnahe Einsichtnahme in das Grundbuch schützt hier vor unangenehmen Überraschungen. Weiterhin bleibt damit genug Zeit, im Grundbuch noch vorhandene Sachverhalte wie z. B. noch eingetragene Grundschulden obwohl der Kredit bereits zurückgezahlt ist, löschen zu lassen.


Share by: