Antrag auf Auskunft/Vollmacht

                            Antrag und Vollmacht für Auskünfte


Antrag auf Auskunft/Vollmacht

Für den Immobilienverkauf sind eine Menge an Informationen zu beschaffen und zusammenzustellen.

Einige Informationen können im Lauf der Zeit veralten, dies gilt unter anderem für Grundbuchinformationen. Andere Informationen stehen nicht frei abrufbar zur Verfügung, sondern bedürfen der Zustimmung des Eigentümers.


Solche Informationen sind beim Immobilienverkauf unverzichtbar. Dazu gehört z. B. die Einsichtnahme in das Grundbuch. Eine Einsichtnahme ist hier nicht für Jeden möglich, sondern nur für den, der ein berechtigtes Interesse nachweisen kann. Für den Nachweis unseres Interesses als Immobilienmakler und Auftragnehmer des Verkäufers nutzen wir ein eigenes Formular und setzen dies im Geschäftsverkehr ein. 


Interesse? Hier geht es zum Download:

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